Michael/ März 20, 2020/ Uncategorized

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayern hat weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Corona-Virus Sars-CoV-2 eingeleitet. In den nachgeordneten Behörden des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden deshalb soziale Kontakte auf ein zwingend notwendiges Maß beschränkt.

Landesweite Ausgangsbeschränkung
Zur Eindämmung des bisherigen Infektionsgeschehens gelten bis einschließlich 3. April bayernweite Ausgangsbeschränkungen. Die Bayerische Staatsregierung appelliert eindringlich an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger diesen Bestimmungen nachzukommen. Die Details regelt eine Allgemeinverfügung.
Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen?
Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.
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