Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayern hat weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Corona-Virus Sars-CoV-2 eingeleitet. In den nachgeordneten Behörden des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden deshalb soziale Kontakte auf ein zwingend notwendiges Maß beschränkt.
Landesweite Ausgangsbeschränkung
Zur Eindämmung des bisherigen Infektionsgeschehens gelten bis einschließlich 3. April bayernweite Ausgangsbeschränkungen. Die Bayerische Staatsregierung appelliert eindringlich an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger diesen Bestimmungen nachzukommen. Die Details regelt eine Allgemeinverfügung.
Zur Eindämmung des bisherigen Infektionsgeschehens gelten bis einschließlich 3. April bayernweite Ausgangsbeschränkungen. Die Bayerische Staatsregierung appelliert eindringlich an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger diesen Bestimmungen nachzukommen. Die Details regelt eine Allgemeinverfügung.